Tipps für Auswanderer
An Japan als Auswanderungsland denkt man wahrscheinlich nicht als erstes, wenn es um beliebte Auswanderungsziele geht. Die japanische Kultur unterscheidet sich sehr von der deutschen. Um keinen Kulturschock zu erleben, sollte man sich also gut vorbereiten, wenn man nach Japan auswandern möchte. Es ist vor allem die Verbindung aus Tradition und Moderne, die viele Menschen in ihren Bann zieht. Die Lebenshaltungskosten sind in Japan höher als in Deutschland. Dies gilt für Immobilien, insbesondere in Tokyo, für Lebensmittel, Restaurantbesuche und das kulturelle Leben in Japan. Wer außerhalb Tokyos oder auf dem Land lebt, kommt preiswerter weg. Außerdem gibt es kleine Geschäfte, in denen man preisgünstig einkaufen und einfache Lokale, in denen man preiswert essen kann. Eine der größten Hürden bei der Auswanderung nach Japan stellt wohl die Sprache dar. Denn Japanisch unterscheidet sich in Wort und Schrift deutlich vom Deutschen. Es kann etliche Jahre dauern, bis man die Sprache gut beherrscht. Trotzdem ist das Erlernen eine Voraussetzung, wenn man dort beruflich erfolgreich sein und privat Fuß fassen möchte. Denn Englisch wird in Japan viel weniger gesprochen, als man vielleicht denkt.
Für wen eignet sich Japan als Auswanderungsland?
Die japanische Arbeitskultur unterscheidet sich deutlich von der deutschen. Über die Japaner gibt es das vorherrschende Bild, dass die Arbeit immer an erster Stelle steht und sie nur sehr wenig Urlaub machen. Dies trifft zu, allerdings nicht unbedingt weil die Japaner ein arbeitswütiges Volk sind, sondern es hat eher etwas mit dem Gemeinschaftssinn der Japaner zu tun. Viele scheuen sich davor, früher aus dem Büro zu verschwinden, wenn die Kolleg*innen noch weiterarbeiten. Sich vor dem/ der Chef*in vom Arbeitsplatz zu entfernen, ist sowieso tabu. Die ihnen zustehenden Urlaubstage nehmen viele Japaner nicht auf, weil sie ein schlechtes Gewissen haben, wenn ein Kollege ihre Arbeit übernehmen muss. Von den Angestellten wird erwartet, dass sie auch den Feierabend mehrmals in der Woche mit ihren Kolleg*innen verbringen, etwa in einer Karaoke-Bar.
Die Arbeitslosenquote ist in Japan sehr niedrig, allerdings haben ausländische Arbeitskräfte insgesamt eine nicht so gute Position auf dem japanischen Arbeitsmarkt. Die meisten Ausländer arbeiten für ausländische Unternehmen, die vor allem in der Stadt Nippon vertreten sind. Vor allem Fachkräfte und Akademiker*innen haben Aussichten, in Japan eine Anstellung zu finden.
Folgende Berufe sind in Japan gefragt:
- IT-Spezialisten
- Mitarbeiter im Finanzsektor
- Mitarbeiter in der Exportbranche
- Wissenschaftler
Mögliche Anlaufstellen für eine Jobsuche in Japan sind die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Japan oder der Deutsch-Japanische Wirtschaftskreis. Daneben gibt es japanische Jobbörsen, wie career.jet oder gaijin.pot.
Liegt der Fokus auf der IT-Branche, dann sind Levtech und Midworks die passenden Recruiting-Plattformen, um sich zu bewerben. CrowdWorks bietet Möglichkeiten für Freiberufler.
Fehler die deutsche Bewerber beim Vorstellungsgespräch in Japan vermeiden sollten
Das Personalmanagementsystem in Japan unterscheidet sich deutlich von dem in Deutschland. Deshalb sind hier einige der häufigsten Fehler, die deutsche Bewerber machen:
Arbeitsplatzwechsel in der Zukunft: Viele japanische Unternehmen halten immer noch am Prinzip der „lebenslangen Beschäftigung“ fest und sehen es daher nicht gerne, wenn Angestellte die Firma nach 3-5 Jahren verlassen. Stellen Sie sich daher darauf ein, gefragt zu werden, wie lange Sie in Japan bleiben werden und ob Sie an einem langfristigen Beschäftigungsverhältnis interessiert sind. Antworten Sie darauf, dass Sie keine Absicht haben den Arbeitsplatz zu wechseln und in Japan langfristig arbeiten und wohnen möchten.
Zu starke Hervorhebung der Individualität: Im Vergleich zu japanischen Arbeitnehmern, gehört zu den Stärken deutscher Arbeitnehmer das „Äußern der eigenen Meinung“, „Selbstbewusstsein“ sowie „die Wertschätzung der eigenen Persönlichkeit“.
Japanische Unternehmen neigen aber oft dazu, diejenigen zu meiden, die zu sehr hervorstechen und den gewohnten Lauf der Dinge stören. Obwohl es eine positive Eigenschaft ist, seine ehrliche Meinung frei zu äußern und selbstsicher zu sein, ist es wichtig, im Gespräch auch deutlich zu erklären, dass Sie das Gemeinschaftsgefühl schätzen und Sie es für sehr wichtig erachten, die Harmonie mit den Kollegen*innen aufrechtzuerhalten.
Im ersten Bewerbungsgespräch zu viele Detailfragen stellen: Einer der häufigsten Fehler ist im Erstgespräch mit den Fragen an den Arbeitgeber zu sehr ins Detail zu gehen.
Beispiele:
- Ist jedes Jahr mit einer Gehaltserhöhung zu rechnen?
- Mit wie vielen Überstunden ist zu rechnen?
- Wird bezahlter Urlaub wirklich genommen?
- Wird Freizeitausgleich geboten?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es besser ist, detaillierte Fragen zu den Konditionen im Erstgespräch zu vermeiden und auf das Zweit- oder Abschlussgespräch zu vertagen. Sollten das für Sie nicht allzu entscheidende Faktoren sein, ist es ratsam solche Fragen gar nicht zu stellen.
Der Hintergrund ist, dass im Vergleich zu nicht japanischen Firmen, in denen solche Konditionen meist schon vorab geklärt werden, für Japaner zunächst einmal die Persönlichkeit, Arbeitseinstellung und die geleistete Arbeit im Vordergrund stehen Ist die Leistung gut, dann können im nächsten Schritt weitere Konditionen geprüft werden.
(Mehr Hinweise findet ihr auf BlaBlaJapan, die Tipps für Nicht-Japanern aus Japanischer Perspektive vorstellt wie z.B. „How to avoid Japanese shady job postings“, „How to negotiate salary offer in Japant“ oder „How to write business emails in Japanese“)
Voraussetzungen für ein unbegrenztes Visum
Wer sich weniger als 90 Tage in Japan aufhält, braucht kein Visum zu beantragen, es sei denn man möchte in dieser Zeit in Japan arbeiten. Das Visum und die Gültigkeitsdauer des Visums hängen von der Art der Tätigkeit ab, die man in Japan ausführen möchte. Es gibt die Möglichkeit, das Visum verlängern zu lassen.
Einen Daueraufenthaltsstatus („Permanent Residence Status“) in Japan zu erlangen, ist schwierig. Entweder man ist mit einem Japaner oder einer Japanerin verheiratet, oder man hält sich bereits mindestens zehn Jahre in Japan auf. Doch auch dann gibt es keine Garantie, dass man den Daueraufenthaltsstatus bekommt.
Die japanische Staatsbürgerschaft ist noch schwieriger zu erlangen, als einen „Permanent Residence Status“. Allerdings gelten hier wohl ähnliche Bestimmungen wie für die Daueraufenthaltsgenehmigung. Beim Erwerb der japanischen Staatsangehörigkeit, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Es sein denn man hat bei den deutsche Behörden eine Beibehaltungsgenehmigung bekommen.
Nähere Informationen zu den Visabestimmungen in Japan erhält man bei der japanischen Botschaft in Berlin.
Der Umzug nach Japan: Worauf man alles achten muss
Bei einem Umzug nach Japan ist viel Vorbereitung gefragt. Sowohl vor Abreise in Deutschland als auch nach Ankunft in Japan stehen eine Reihe von Behördengängen auf dem Programm.
Was man schon in Deutschland regeln kann:
Papiere: Bei einem Wohnsitzwechsel nach Japan, sollte man sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland abmelden. Für die Einreise in Japan benötigt man einen gültigen Reisepass sowie ein Visum, wenn man länger als 90 Tage in Japan bleibt. Das Visum muss vorab in Deutschland beantragt werden. Es gibt keine Möglichkeit, sich vor Ort ein Visum ausstellen zu lassen. Bei einem Aufenthalt in Japan über 90 Tage benötigt man zudem eine „Residence Card“ (früher „Alien Registration Card“), die man beim „Immigration Bureau of the Justice Ministry“ erhält. Die Residence Card braucht man zum Beispiel, wenn man in Japan ein Bankkonto eröffnen möchte.
Der deutsche oder internationale Führerschein sind in Japan gültig, wenn man sie ins Japanische übersetzen lässt. Dies ist möglich bei: der Deutschen Botschaft in Tokyo, dem Deutschen Generalkonsulat in Osaka oder bei der Japan Automobil Federation.
Rente und Altersvorsorge: Zwischen Deutschland und Japan besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Allerdings gilt dies nicht für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die erworbenen Rentenansprüche des jeweiligen Landes werden jedoch anerkannt. Nähere Informationen zum Deutsch-Japanischen Sozialversicherungsabkommen erhält man beim Referat für Arbeit und Gesundheit der deutschen Botschaft in Tokyo. Das Rentensystem in Japan beruht auf einer Basisrente, der Volksrente, und einer Arbeitnehmerrente. In die Basisrente zahlen alle Arbeitnehmer einen gleichen Betrag ein, unabhängig von ihrem Einkommen. Die Arbeitnehmerrente gibt es für Beschäftigte, die in Betrieben mit mindestens fünf Mitarbeitern arbeiten. Das Renteneintrittsalter ist sehr flexibel. Die Renten werden in Japan zu 50 Prozent aus Beiträgen und zu 50 Prozent aus Steuermitteln finanziert. Da die Bevölkerung in Japan immer älter wird, stellt sich schon jetzt die Frage, ob das Rentensystem in dieser Form und in der Zukunft noch tragfähig ist. Weitere Informationen zu der Rente für Arbeitnehmer in Japan erteilt die Deutsche Rentenversicherung.
Wenn der Hausrat mit auswandern soll: Wer sich beim Umzug um so gut wie nichts kümmern möchte, sollte einen sogenannten „relocation service“ mit dem Umzug beauftragen. Diese Firma regelt nicht nur den Umzug selbst, sondern kümmert sich auch darum, die richtige Wohnung zu finden oder einen Kindergarten oder eine Schule für die Kinder. Wer eine herkömmliche Umzugsfirma mit dem Umzug beauftragen möchte, sollte sich Angebote verschiedener Firmen zukommen lassen. Bei umzugsauktion.de kann man auch einen Umzug ersteigern.
Was in Japan geregelt werden muss:
Wohnungssuche: Wer in Tokyo eine Wohnung sucht, muss mit hohen Mietkosten rechnen. Im Umland und auf dem Land gibt es preisgünstigeren Wohnraum zu mieten. Um in Japan eine Wohnung zu bekommen, wendet man sich idealerweise an einen Makler. Es gibt Makler, die darauf spezialisiert sind, Wohnungen aus Ausländer zu vermitteln. Diese sind in der Regel jedoch teurer als Wohnungen für Inländer. Allerdings kann es vorkommen, dass japanische Vermieter nicht an Ausländer vermieten wollen, wenn sie selbst kein Englisch sprechen, und der Ausländer kein Japanisch spricht. Viele Mietverträge werden nur über zwei Jahre abgeschlossen. Bei einer Verlängerung des Mietvertrages ist eventuell eine weitere Gebühr an den Makler fällig. Eine Möglichkeit für den Einstieg in das neue Leben in Japan können zum einen sogenannte „Service Appartements“ (eng. Serviced Apartments) sein, die möbliert sind und hotelähnlichen Komfort wie z.B. Zimmerreinigung bieten oder auch Wohngemeinschaften sein. Diese sind für Nicht-Japaner einfacher zu bekommen und ermöglichen einen schnelleren Start in Japan.
Vorteile
- Die monatliche Miete enthält alle Nebenkosten wie Wasser, Strom und Internet.
- Keine Kündigung von Versorgungsanbietern im Falle eines Auszugs nötig.
- Zahlung per Kreditkarte ist möglich (kein Bankkonto in Japan erforderlich).
- Kein japanischer Namensstempel („Hanko“, gleichzusetzen mit einer Unterschrift), Bürge oder Wohnortanmeldung nötig.
- Vertrag kann online und auf Englisch abgeschlossen werden.
- Grundsätzlich voll möbliert.
Nachteile
- Teurer als die durchschnittliche Monatsmiete aufgrund der enthaltenen Dienstleistungen-
„Service Appartements“ sind daher keine schlechte Wahl für einen schnellen Start ins japanische Leben. Zwei beliebte Agenturen finden Sie hier: Metro Residence und OYO.
Eine Steuerkarte in Japan beantragen: In Japan ist der Arbeitgeber verpflichtet, ausländische Arbeitskräfte beim zuständigen Arbeitsamt zu melden. Wer in Japan arbeitet, muss dort auch Steuern zahlen, wenn er sich über 183 Tage im Jahr in Japan aufhält.
Einrichtung eines Bankkontos: Für die Eröffnung eines Bankkontos in Japan benötigt man einen Reisepass und ein Visum, eine Wohnadresse in Japan, eine Residence Card, eine Ersteinlage sowie ein „Inkan“ oder „Hanko“. Letzteres ist ein Namensstempel, den man als Unterschrift für offizielle Dokumente benutzt.
Krankenversicherung: Das japanische Gesundheitssystem beruht auf zwei Versicherungen: der nationalen Krankenversicherung und der Krankenversicherung für Arbeitnehmer. Private Krankenversicherungen gibt es in Japan eigentlich nicht, höchstens in Form von Zusatzversicherungen, zum Beispiel Einzelzimmerbelegung im Krankenhaus. Die nationale Krankenversicherung wird von den Gemeinden verwaltet. Die Beiträge werden von den Gemeinden festgelegt und richten sich nach dem Einkommen, der Familiengröße und dem Vermögen des Versicherten. Die Krankenversicherung für Arbeitnehmer ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber mit mindestens fünf Angestellten. Die Beträge werden jeweils zu 50 Prozent vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Die Gesundheitsversorgung in Japan gilt als sehr gut. Aufgrund der immer älter werdenden Gesellschaft hat das Krankenversicherungssystem ähnlich dem Rentensystem mit Problemen der Finanzierbarkeit zu kämpfen.
Andere Versicherungen: Die in Deutschland üblichen Versicherungen, sind auch in Japan wichtig, auch wenn nicht obligatorisch. Im Folgenden sind einige Empfehlungen, die in Erwägung gezogen werden können:
- Haftpflichtversicherung (Privathaftpflichtversicherung)
- KFZ Versicherung
- Feuerversicherung (Hausratsversicherung)
Solange Sie eine japanische Adresse besitzen, können Sie unabhängig von Ihrer Nationalität, eine japanische Versicherung abschließen. Ein Unterschied zu Deutschland ist, dass es in Japan einen „Basisversicherungsvertrag“ gibt, zu welchem dann verschiedene Optionen an Versicherungsleistungen, wie die oben genannten Beispiele, hinzugefügt werden müssen, um optimal abgesichert zu sein.