Praktika in den USA

An den USA geht für ambitionierte Berufseinsteiger*innen kaum ein Weg vorbei: ihre ökonomische Bedeutung ist nur ein Grund, warum es zahlreiche Praktikant*innen in die Staaten zieht. Mit einer solchen Referenz im Lebenslauf verbessern sich deine Chancen auf dem nationalen wie internationalen Arbeitsmarkt erheblich.

Gleichzeitig ist es nicht nur ein Karriereplus – unvergessliche persönliche Erfahrungen sind dir durch die landschaftliche und kulturelle Vielfalt gleichermaßen garantiert.

Du profitierst von deinem US-Praktikum in vielerlei Hinsicht: du gewinnst wertvolle Einblicke in Berufssparten und neue Arbeitsmethoden sowie Lösungsansätze. Du solltest bereits gute Englischkenntnisse nachweisen können. Perfekt zum Auffrischen ist eine Kombination mit einem Sprachkurs.

Möglich sind Praktika in nahezu allen Branchen. Ein inhaltlicher Bezug zu deinem Studium bzw. deiner Ausbildung muss klar zu erkennen sein. Wichtige Branchen-Ausnahmen sind alle medizinischen und medizin-nahen Fächer wie etwa Pharmazie oder Physiotherapie, die direkt mit Patienten zu tun haben. Das gilt auch für Pädagogen,
wenn sie ein Unterrichtspraktikum machen wollen. Für alle diese sind Praktika nur im Bereich der Administration und als Zuarbeiter möglich, nicht im direkten Kontakt mit Patienten oder Schülern.

Ein Praktikum für Schüler oder Abiturienten ist nicht möglich. Man muss mindestens 18 Jahre alt und im 2. Fachsemester seines Fachstudiums sein. Das Praktikum kann bis zu zwölf Monate für Vollzeit-Studierende und Absolventen (bis 1 Jahr nach dem Examen) dauern. Das Studium muss an einer staatlich anerkannten, nicht-amerikanischen Hochschule stattfinden.

Für Nicht-Studierende gibt es ein Visum bis zu 18 Monate als „young professionals“ . Dazu musst du entweder einen Hochschulabschluss haben plus 1 Jahr relevante Arbeitserfahrung; oder du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 5 Jahren relevanter Berufserfahrung. Das Lebensalter sollte höchstens um Mitte 30 liegen. Man kann mehr als 1 Praktikum machen, kann aber in der Gesamtzeit 12 Monate für Studierende und 18 Monate für „young professionals“ nicht überschreiten.

Ob du entlohnt wirst oder nicht, liegt an deiner Verhandlung mit dem Praktikums-Unternehmen. Du musst allerdings $ 1.500 pro Aufenthaltsmonat als gesicherte finanzielle Grundlage schon beim Antrag auf das Visum nachweisen. Teilzeitpraktika sind nicht möglich, sondern es müssen mindestens 38 Wochenstunden Arbeitszeit vereinbart werden. Neben dem Praktikum zu arbeiten, ist illegal. Ein Verstoß führt zum Abbruch des Praktikums und zur Einreisesperre für die USA.

Offiziell ist ein Praktikum in den USA ein kultureller Austausch. Deswegen benötigst du das J1-(Austausch)-Visum. Das Visum wird nur ausgestellt, wenn bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt. Man kann die Praktikumsstelle also nicht erst nach der Einreise suchen! Du kannst das Visum auch nicht direkt beim Konsulat beantragen, sondern musst eine
staatlich registrierte Organisation, einen so genannten „Legal Sponsor“, einschalten. Dieser „Sponsor vermittelt keine Praktika, sondern sorgt dafür, dass du das DS-2019-Formular bekommst, das die Basis für den Visumsantrag ist. Um dieses Formular zu erhalten, muss dein amerikanischer Arbeitgeber einen ausführlichen „Training Plan“
erstellen, der dich gegen Missbrauch absichert. Der Arbeitgeber muss selbst auch eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die der „Legal Sponsor“ überprüfen muss.

Ohne Reisepass, der mindestens 6 Monate nach Praktikumsende noch gültig ist, gibt es kein Visum. Weiterhin vorgeschrieben ist eine Kranken-/Unfallversicherung, die bestimmte Risiken und Kosten in den USA abdecken muss (die öffentliche deutsche Krankenkasse reicht ebenso wenig aus wie eine Standard-Reiseversicherung).

Die Praktikantenstelle sucht man sich am besten selbst zwischen Hawaii und Boston, Portland und New Orleans. Einige der in Deutschland tätigen Praktikumsagenturen bieten auch die Vermittlung von Praktika gegen eine Extragebühr an. Hier solltest du sorgfältig prüfen, ob die dabei angebotenen Extra-Service-Leistungen für dich wirklich nötig sind. Leiharbeitsfirmen dürfen grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.

Eine Sonderform von Praktika sind solche, die an einen Sprachkurs geknüpft sind und gleichzeitig mit dem Kurs auch vermittelt werden. Diese nur kurzen Praktika zählen als Teil des Sprachkurses und unterliegen nicht dem J-1 Visum, sondern benutzen das F-1 Visum für Sprachschüler. Sie sind auch für Schüler/Abiturienten ab 18 geeignet, die
dafür die zusätzlichen Kosten von Sprachkurs und Unterbringung tragen wollen.

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