Wer im Ausland arbeiten möchte, kann sich nicht einfach so im Zielland aufhalten und dort eine Arbeit aufnehmen. In vielen Ländern braucht man eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um dort arbeiten zu dürfen.
Die Europäische Union hat hier jedoch eine Sonderstellung. Denn Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben das Recht, sich in einem anderen EU-Mitgliedsland uneingeschränkt aufzuhalten und dort zu arbeiten. In anderen Ländern, wie zum Beispiel den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, China, Japan oder Brasilien ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich. Selbst wenn man in einem dieser Länder nur ein Praktikum absolvieren möchte, reicht ein Touristenvisum häufig nicht aus, um sich in dem Land aufzuhalten und dort zu arbeiten. Es ist also wichtig, sich bei den entsprechenden Stellen des Ziellandes zu erkundigen, welche Anforderungen an die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis es gibt. Hierfür wendet man sich an die entsprechenden Ländervertretungen in Deutschland (Botschaft oder Konsulat).
Beispiel USA
Für die USA erhält man beim US-amerikanischen Konsulat nur dann eine Arbeitserlaubnis, wenn der Arbeitsvertrag mit dem*der zukünftigen Arbeitgeber*in vorliegt. Den Arbeitgebenden ist es jedoch lieber, wenn der*die Bewerber*in bereits eine Arbeitserlaubnis hat, bevor er den Arbeitsvertrag unterschreibt, da für sie die Beantragung der Arbeitserlaubnis sehr aufwendig ist. Wenn aus der Bewerbung nicht eindeutig hervorgeht, dass der*die Bewerbende bereits in Besitz einer Arbeitserlaubnis ist, werden die Bewerbungen häufig gar nicht erst in die engere Auswahl einbezogen. Der einfachste aber nicht sicherste Weg an eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis in den USA zu kommen, ist die jährliche Greencard-Verlosung.
Studieren und Arbeiten im Ausland
Wer mit einem Studierendenvisum in ein Land einreist, darf in einigen wenigen Ländern während des Semesters zusätzlich arbeiten. In Australien ist es ausländischen Studierenden zum Beispiel erlaubt, bis zu 20 Wochenstunden zu jobben. Am besten man erkundigt sich bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes in Deutschland vor Abreise, ob mit dem Studierendenvisum auch eine Arbeitserlaubnis besteht.