Nach Frankreich auswandern

Als Nachbarland Deutschlands scheint Frankreich ein im doppelten Sinne naheliegendes Auswanderungsland zu sein. Viele Menschen haben schon einmal in Frankreich Urlaub gemacht und die Landschaften, die kulturellen Einrichtungen, das Essen, den Sinn für Mode und den Wein genossen. Warum also nicht in dieses wunderbare Land auswandern? Eine Umsiedlung nach Frankreich sollte man sich jedoch nicht so einfach vorstellen.

Zwar sind die Lebenshaltungskosten dort in etwa mit Deutschland vergleichbar. In und um Paris sind sie jedoch wesentlich höher als auf dem Land. Neben der Arbeitssuche sind die Bürokratie und die Sprache zwei wichtige Hürden, die es zu überwinden gilt, wenn man in Frankreich sesshaft werden will. Denn eine Grundvoraussetzung, um in Frankreich leben und arbeiten zu können, ist die Beherrschung der französischen Sprache.

Ohne Französischkenntnisse hat man große Schwierigkeiten, im Alltag zurechtzukommen und bekommt sowieso keinen Arbeitsplatz. Die Franzosen sind sehr stolz auf ihre Sprache und erwarten, dass sie auch von Ausländern beherrscht wird, wenn sie dort leben.

Für wen eignet sich Frankreich als Auswanderungsland?

Die Arbeitslosigkeit ist in Frankreich höher als in Deutschland, insbesondere unter jungen Menschen. Dies heißt jedoch nicht, dass Ausländer keine Chance auf dem französischen Arbeitsmarkt haben. Fachkräfte und Spezialisten werden auch in Frankreich händeringend gesucht.

Zu den Berufen, die in Frankreich Mangelware sind, zählen:

  • IT-Spezialisten
  • Ingenieure
  • Elektrotechniker
  • Lehrer und Erzieher
  • Pflegepersonal
  • Mitarbeiter im Verkauf- und Servicebereich
  • Mitarbeiter im Hotelerie- und Gastronomiegewerbe

Die meisten Stellen sind wahrscheinlich in und um Paris zu finden, da dort viele große Firmen ihren Sitz haben. Im Tourismus findet man Stellen vor allem im Süden und Westen des Landes. Viele dieser Stellen sind jedoch saisonabhängig, d.h. auf nur wenige Monate im Jahr befristet. Informationen über Mangelberufe („métiers en tension“) erhält man beim französischen Arbeitsamt („Pôle Emploi“). Auch die Agentur für Arbeit kann Arbeitssuchenden weiterhelfen, die in Frankreich arbeiten möchten.

Voraussetzungen für ein unbegrenztes Visum

Da Frankreich Mitglied der Europäischen Union ist, dürfen sich deutsche Staatsbürger uneingeschränkt in dem Land aufhalten und dort arbeiten. Für die Einreise braucht man nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. In Frankreich ist es nicht notwendig, seinen Wohnsitz zu melden, allerdings ist dies auf freiwilliger Basis im Rathaus des Wohnortes möglich. Wer in Frankreich dauerhaft wohnt und arbeitet, ist verpflichtet, eine Sozialversicherungsnummer zu besitzen, die auch als Steuernummer dient.

Wer mindestens fünf Jahre in Frankreich lebt, seinen Lebensunterhalt verdient und keine Straftaten begangen hat, kann die französische Staatsbürgerschaft beantragen. Es gibt die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Die deutsche Staatsbürgerschaft darf man also bei Erwerb der französischen behalten.

Weitere Informationen erteilen die französische Botschaft in Berlin sowie die Konsulate.

Der Umzug nach Frankreich: Worauf man alles achten muss

Frankreich gilt als ein sehr bürokratisches Land. Deshalb sollte man nicht nur auf den Umzug selbst, sondern auch auf die anstehenden Behördengänge in Frankreich gut vorbereitet sein und alle möglicherweise relevanten Dokumente mitnehmen.

Was man schon in Deutschland regeln kann:

  • Papiere: Obwohl es in Frankreich keine Meldepflicht gibt, sollte man sich vor dem Umzug nach Frankreich beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland abmelden. Neben Personalausweis und Reisepass ist zu empfehlen, andere wichtige Dokumente, wie Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde mitzunehmen, da man sie unter Umständen braucht, wenn man eine Sozialversicherungsnummer beantragen oder sich krankenversichern möchte. Die Dokumente sollten in beglaubigter französischer Übersetzung vorliegen. Der deutsche Führerschein ist auch in Frankreich gültig. Wer möchte, kann ihn in einen französischen Führerschein umschreiben lassen.
  • Rente und Altersvorsorge: Deutschland und Frankreich haben ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Damit erkennen die beiden Länder die Rentenansprüche des jeweiligen anderen Landes an. Für mehr Informationen kann man sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Die Rentensysteme Frankreichs und Deutschlands sind sich sehr ähnlich. Sie bestehen aus einer staatliche Rente, die nach dem Umlageprinzip funktioniert und der Möglichkeit privater Zusatzversicherungen. Im Unterschied zu Deutschland ist die private Zusatzversicherung in Frankreich Pflicht. In Frankreich müssen sich zudem auch Selbstständige und Freiberufler über die staatliche Rentenversicherung versichern, während sie in Deutschland dazu nicht verpflichtet sind.
  • Wenn der Hausrat mit auswandern soll:  Ein Umzug von Frankreich nach Deutschland ist ohne große Formalitäten zu bewerkstelligen. Da sowohl Frankreich als auch Deutschland Mitgliedsländer der Europäischen Union sind, dürfen alle Gebrauchsgegenstände nach Frankreich zollfrei eingeführt werden, sofern sie nicht den Beschränkungsbestimmungen unterliegen. Geht es um einen größeren Umzug, ist zu empfehlen, eine erfahrene Spedition mit dem Umzug zu beauftragen.

Was in Frankreich geregelt werden muss:

  • Wohnungssuche: Wer es sich leisten kann, wird wohlmöglich eine Wohnung oder ein Haus in Frankreich kaufen. Doch die meisten ziehen wahrscheinlich erst einmal in eine Mietwohnung. Eine Mietwohnung in Frankreich zu finden, ist gar nicht so einfach. Bis der Mietvertrag unterschrieben ist, gilt es einige Hürden zu nehmen. Die meisten Mietwohnungen werden in Frankreich über Immobilienmakler vermittelt. An den zukünftigen Mieter werden hohe Anforderungen gestellt. So muss er nachweisen, dass er das drei- bis vierfache der monatlichen Miete verdient. Daneben benötigt er einen Bürgen, der in Frankreich Steuern zahlt und ein ebenso hohes Einkommen haben muss. Einen Bürgen findet man zum Beispiel über die Organisation aidologement.com. Jeder Bewohner Frankreichs, muss über seinen Erstwohnsitz eine Wohnsteuer („Taxe d’habitation“) bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Wer in die Metropole Paris oder andere große Städte, wie Lyon oder Marseille ziehen möchte, sollte mit wesentlich höheren Mieten rechnen als in den Vororten oder auf dem Land. Daneben ist die Nachfrage in der Regel größer als das Angebot, und sind die angebotenen Wohnungen schnell schon wieder weg. Wohnungsanzeigen findet man in der lokalen Tagespresse oder auch online bei Immobilienbörsen, wie avendrealouer.fr. Das europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat darüber hinaus alles Wichtige zum Thema Mieten in Frankreich zusammengefasst.
  • Eine Steuerkarte in Frankreich beantragen: Jeder, der in Frankreich lebt und arbeitet, braucht eine Sozialversicherungsnummer („numero de securité social“). Diese beantragt man bei der „Assurance Maladie“. Um eine Sozialversicherungsnummer beantragen zu können, muss man eine Reihe von Dokumenten vorlegen: einen Personalausweis oder Reisepass, den Nachweis eines Bankkontos in Frankreich, einen Arbeitsvertrag, den Nachweis über einen Wohnsitz in Frankreich, einen Nachweis über die vorherige Krankenversicherung sowie eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde. Alle deutschsprachigen Dokumente sollten in beglaubigter französischer Übersetzung vorliegen.
  • Einrichtung eines Bankkontos: Um in Frankreich ein Konto eröffnen zu können, benötigt man einen gültigen Personalausweis, einen Einkommensnachweis und den Nachweis eines festen Wohnsitzes in Frankreich. Ohne einen festen Wohnsitz kann man in Frankreich kein Konto eröffnen und ohne Bankkonto bekommt man keine Wohnung. Dies ist ein gängiges Problem in Frankreich. Eventuell bestätigt der Vermieter einem vorläufig den Wohnsitz, damit man ein Bankkonto eröffnen kann. In Frankreich bezahlt man in der Regel bargeldlos mit der „Carte Bleue“ (Kreditkarte). Auch das Scheckheft ist ein viel benutztes Zahlungsmittel. Anders als in Deutschland werden die Miete oder Strom- und Telefonrechnungen nicht per Lastschrift oder Dauerauftrag bezahlt sondern mittels Scheck.
  • Krankenversicherung:  Wer in Frankreich in einem Angestelltenverhältnis tätig ist, kann sich nur über die staatliche Krankenversicherung „Assurance Maladie“  versichern. Für Selbstständige gibt es eine eigene Krankenkasse, die „Mutuelle des artisans“. Im Krankheitsfall übernimmt die staatliche Krankenversicherung 70 Prozent der anfallenden Kosten. Den Rest muss der Versicherungsnehmer selbst bezahlen, oder er schließt eine private Zusatzversicherung ab. Viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten private Zusatzkrankenversicherungen als Zusatzleistungen an. Jeder Ausländer ist während der ersten drei Monate seines Aufenthalts in Frankreich automatisch bei der „Assurance Maladie“ krankenversichert. Danach muss er sich eigenständig krankenversichern. Dies geht allerdings nur, wenn man mindestens 60 Stunden im Monat arbeitet. Ansonsten kann man sich nur über den Partner oder eine andere nahestehende Person mitversichern lassen.

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