Im Ausland bewerben: Kanada
Ähnlich den USA spielt auch in Kanada die persönliche Kontaktaufnahme eine wichtige Rolle, wenn man sich in Kanada für eine Arbeitsstelle bewerben möchte. Die Persönlichkeit eines Bewerbers ist zum Teil noch ausschlaggebender als die Qualifikationen. Deshalb sind in Kanada Eigeninitiative und Initiativbewerbungen gerne gesehen. Die Bewerbung wird in Kanada in der Regel nicht postalisch sondern per E-Mail verschickt. In Kanada gibt es zwei Amtssprachen: Englisch und Französisch. In der Provinz Québec sollte die Bewerbung in französischer Sprache verfasst sein, in allen anderen Provinzen in englischer Sprache.
Was zu den Bewerbungsunterlagen gehört
Da die Bewerbung in Kanada per E-Mail erfolgt, sind ihr lediglich ein Anschreiben („cover letter“/“lettre de présentation“) sowie ein Lebenslauf („resume“/“curriculum vitae“) hinzuzufügen. Möchte der mögliche Arbeitgeber auch Zeugnisse und andere Dokumente sehen, wird er das dem Bewerber mitteilen.
Das Anschreiben
Das Anschreiben dient dazu, den potenziellen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass es dem Unternehmen von Vorteil ist, wenn es den Bewerber einstellt. Stärker noch als in Deutschland sollte man seine Fähigkeiten hervorheben. Allerdings sollte man auch nicht zu dick auftragen, indem man Dinge verspricht, die man später nicht einhalten kann. In Kanada ist es üblich, das Anschreiben direkt an eine Person zu richten. Gibt es keinen konkreten Ansprechpartner, ist auf die Anrede zu verzichten. Denn eine unpersönliche Anrede ist nicht gerne gesehen. Das Anschreiben sollte nicht länger als eine Seite sein. In Kanada braucht man eine Arbeitsgenehmigung, um dort arbeiten zu können. Wer bereits eine Arbeitsgenehmigung hat oder damit beschäftigt ist, eine zu bekommen, sollte dies unbedingt erwähnen. Dies erspart dem Unternehmen Scherereien mit dem kanadischen Arbeitsamt und unterstreicht die Fähigkeit des Bewerbers, selbst die Initiative zu ergreifen.
Hier noch ein paar Tipps für das Anschreiben:
- Übliche Schriftarten für Bewerbungen sind Arial oder Times New Roman und die Schriftgrößen 11 oder 12
- Oben am Briefkopf stehen die eigenen Kontaktdaten, danach folgen das Datum in der Schreibweise Monat/Tag/Jahr und dann der Name und die Adresse des Ansprechpartners
- Eine Betreffzeile gibt es nichtBeim Anschreiben kann man sich an den folgenden Fragestellungen orientieren:
- Wie bin ich auf die vakante Stelle oder das Unternehmen aufmerksam geworden, und warum möchte ich mich dort bewerben?
- Was zeichnet mich aus, um für die angebotene Stelle infrage zu kommen und warum bin genau die richtige Wahl?
- Wie verbleibe ich? (Bitte um persönliche Vorstellung, weitere Kontaktaufnahme durch den Bewerber)
Bei CanadianCareers.com bekommt man weitere Tipps zum Anschreiben.
Der Lebenslauf
Ähnlich den USA gibt es auch in Kanada strenge Anti-Diskriminierungsgesetze, die eine Diskriminierung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz verhindern sollen. Deshalb sollte der Lebenslauf so wenige persönliche Angaben wie möglich enthalten. Dies bedeutet, keine Angaben zur Religionszugehörigkeit, zum Alter, zur Herkunft, zum Familienstand oder zu Kindern. Wer der Bewerbung ein Lichtbild beifügt, muss damit rechnen, dass die Bewerbung sogleich aussortiert wird. Wie das Anschreiben sollte auch der Lebenslauf eine Seite nicht überschreiten und sich inhaltlich an der angebotenen Stelle orientieren.
Die Angaben im Lebenslauf ähneln denen in Deutschland:
- Persönliche Angaben/Kontakdaten
- Ausbildung
- Berufserfahrung
- Praktika
- Weitere Kenntnisse, wie EDV-Kenntnisse, Fremdsprachen etc.
- Weitere Angaben: z.B. Stipendien, Veröffentlichungen, ehrenamtliche Tätigkeiten
- Angaben von Referenzen
Unterschiede zu deutschen Lebensläufen:
- der Lebenslauf hat keine Überschrift, sondern beginnt mit einem Briefkopf
- der Aufbau des Lebenslaufs ist in der Regel anti-chronologisch. Man kann hiervon aber auch abweichen, je nachdem, um welche Stelle es sich handelt
- die Daten stehen nicht links sondern rechts
- dem Lebenslauf wird kein Lichtbild zugefügt
Zeugnisse und Benotungen sollten so übersetzt werden, dass der mögliche Arbeitgeber, die Qualifikation des Bewerbers besser nachvollziehen kann. Es kann aber auch sein, dass man darum gebeten wird, den Ausbildungs- oder Studienabschluss offiziell anerkennen zu lassen.
Anerkennung von deutschen Abschlüssen
Zeugnisse und andere wichtige Dokumente, die die berufliche Qualifikation betreffen, sollten dem Arbeitgeber in einer guten Übersetzung vorgelegt werden können. Eventuell verlangt der mögliche Arbeitgeber aber auch eine Anerkennung der Abschlüsse. Dies hängt unter anderem davon ab, ob der eigene Beruf zu einer regulierten (z.B. Ärzte, Elektriker, Installateure, Ingenieure) oder einer nicht-regulierten Berufsgruppe gehört und in welcher Provinz in Kanada man die Arbeit aufnehmen möchte. Weitere Informationen erhält man beim „Citizenship and Immigration Canada“. Man kann sich auch an eine „Evaluation Agency“ wenden, wie „World Education Services“.
Das Vorstellungsgespräch
Bevor der mögliche Arbeitgeber einen Bewerber zu einem persönlichen Gespräch nach Kanada einlädt, kann es auch sein, dass er sich erst einmal telefonisch beim Bewerber meldet. Auf ein telefonisches Vorstellungsgespräch sollte man also vorbereitet sein. Wenn man in Kanada zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, ist es üblich, Zeugnisse und Referenzschreiben mitzubringen. Die Zeugnisse sollten in englischer oder, bei einem Vorstellungsgespräch in der Provinz Québec, in französischer Übersetzung vorliegen. Das Verhältnis unter Kollegen ist in Kanada und in den USA eher locker. Es kann also sein, dass man beim Vorstellungsgespräch direkt mit dem Vornamen angesprochen wird. Dies sollte einen jedoch nicht dazu verleiten, beim Vorstellungsgespräch einen freundschaftlichen Stil zu pflegen. Man sollte sachlich bleiben und mit der eigenen Persönlichkeit und den Qualifikationen punkten. Kommt man in die engere Auswahl, finden wahrscheinlich mehrere Gespräche statt. Nur selten wird einem direkt nach einem Gespräch eine Arbeitsstelle angeboten. Es ist nicht davon auszugehen, dass einem die Reisekosten erstattet werden.
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