Nur im äußersten Notfall solltest du eine Kündigung in Betracht ziehen. Falls du dich beruflich völlig umorientieren möchtest, ist sie allerdings unumgänglich. Vielleicht hast du Chancen auf eine Abfindung? Ansonsten solltest du versuchen, Arbeitszeit- oder Lohnmodelle mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Vielleicht existieren bereits entsprechende Betriebsvereinbarungen. Ansonsten muss ein eigener Vertrag aufgesetzt werden.
Lohnverzicht
Mit einem befristeten Lohnverzicht kannst du mindestens zwei Jahre in Vollzeit arbeiten, erhältst aber nur einen bestimmten Anteil deines Gehalts. Während des Sabbaticals beziehst du daher weiterhin dein Gehalt. Je nach Dauer der geplanten Auszeit variiert die Länge der Ansparphase.
Unbezahlter Urlaub
Wenn du einen unbezahlten Urlaub nimmst, verringerst du dadurch die Höhe deiner Rentenansprüche, da du in dieser Zeit kein Gehalt empfängst. Daher solltest du die Rentenversicherung mit dem Mindestbeitrag auf freiwilliger Basis fortführen. Dasselbe gilt für die Beitragszahlung der Krankenversicherung. Bei einem unbezahlten Urlaub bleibst du nur in den ersten vier Wochen sozialversichert.
Teilzeitvertrag
Mit einem Teilzeitvertrag kannst du in Absprache mit deinem Arbeitgeber über mehrere Jahre in Vollzeit arbeiten, um dann dank deiner Überstunden eine Auszeit zu nehmen. Der große Vorteil ist, dass du auch während des Sabbaticals konstante Bezüge erhältst. Lebensarbeitszeitkonten bzw. Zeitwertkonten
Auf diesen Langzeitkonten werden Überstunden oder nicht genommener Urlaub als Guthaben angesammelt, das dann für eine ausgedehnte Auszeit genutzt werden kann. Das Gehalt läuft weiter und auch die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber weiter bezahlt. Deine Rentenansprüche bleiben also bestehen.
Elternzeit
In Absprache mit deinem Arbeitgeber kannst du die Elternzeit für ein Sabbatical nutzen. Bis zum dritten Geburtstag deines Kindes kannst du ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber eine Elternzeit nehmen. Paare können eine gemeinsame Elternzeit nehmen und zusammen mit dem Nachwuchs auf Reisen gehen. Dabei solltest du natürlich einer Langzeitreise mit Kleinkind gegenüber offen sein. Mit Zustimmung des Arbeitsgebers kannst du zwischen dem dritten und achten Lebensjahr deines Kindes eine bis zu zwölfmonatige Auszeit nehmen. Mit der Elternzeit bewahrst du deinen Job, dein Einkommen und deinen Versicherungsstatus sowie deine Rentenansprüche. Während der Elternzeit darfst du dich problemlos weiterbilden.