Auslandsbafög ist die Ausbildungsförderung für Auslandsaufenthalte des Bundes. Ausbildungen an Berufsfachschulen, Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen und ggf. auch Schüleraustausche inner- aber auch außerhalb der EU absolviert können dadurch bezuschusst werden oder es wird ein zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Der große Vorteil ist es, dass du, dank der abweichenden Fördersätze im Ausland, selbst dann, wenn du im Inland keine BAföG-Förderung erhältst, Chancen auf eine Auslandsförderung haben könntest.
Allgemeine Voraussetzungen
- Ausbildung innerhalb der EU
- Unabhängigkeit von inländischer Ausbildungsphase
Darüber hinaus unterhalten verschiedene Hochschulen sogenannte “grenzüberschreitende Zusammenarbeiten”. In deren Rahmen kann dein Auslandsaufenthalt während der gesamten Dauer gefördert werden.
- Anrechenbarkeit auf Inlandsausbildung
Außerhalb der EU oder der Schweiz kannst du Auslands-BAföG höchstens für ein Jahr bzw. bei besonderen Gründen bis zu zwei Jahre beantragen. Plane aber mindestens sechs Monate im Ausland ein, bzw. ein Semester, für ein Praktikum oder Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation zwölf Wochen.
Wichtig: Deine im Ausland erbrachten Leistungen müssen zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung anrechenbar sein.
Sprachliche Voraussetzungen
Klar: Wer im Ausland leben will, sollte die Landessprache mindestens “gut” beherrschen (nachzuweisen durch die Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses). Das Zeugnis sollte den Hinweis „Zur Vorlage bei einem Amt für Ausbildungsförderung“ enthalten. Ausstellen kann ein solches Zeugnis beispielsweise Ihr Professor (mehr dazu: BAföG §49 Abs. 3). Häufig wird aber noch ein gesonderter Sprachtest gefordert (z.B. Toefl-Test).
- Sprachtest: Ausnahmen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf einen Beweis Ihrer sprachlichen Fähigkeiten verzichten: u.a. wenn Sie zuvor mindestens ein Jahr eine Ausbildungsstätte in einem Land mit gleicher Landes- und Unterrichtssprache wie am Studienort des Landes besucht haben oder Ihr Abitur an einem doppel- oder fremdsprachigen Gymnasium erworben haben, an dem in derselben Sprache wie im gewünschten Gastland unterrichtet wird.
Gleiches gilt, wenn Sie schon mindestens sechs Schuljahre in der Landes- und Unterrichtssprache unterrrichtet wurden oder an einem Stipendien- bzw. Austauschprogramm teilnehmen.
Umfang der Förderung
Zusätzlich zur Inlandsförderung können Sie während Ihrer Auslandszeit folgende Leistung beziehen:
- Studiengebühren bis zu 4.600 Euro
- Auslandszuschlag für eine Ausbildung (zwischen 50 Euro und 315 Euro monatlich)
- Reisekostenpauschale (250 Euro innerhalb Europas oder 500 Euro außerhalb Europas)
- ggf. Zuschuss für die Auslandskrankenversicherung
Auslands-BAföG: Studium außerhalb der EU
In der Regel können Sie Ihre Auslandszeit weltweit bis zu einem Jahr fördern lassen. Eine Verlängerung für drei weitere Semester ist möglich, wenn Ihr Studium im Ausland sowohl einer deutschen Hochschul-Ausbildung gleichwertig ist, als auch für Ihre Ausbildung von besonderer Bedeutung. Diese Bedeutung müssen Sie ggf. durch ein Gutachten eines hauptamtlichen Mitglieds des ausländischen Lehrkörpers bestätigen lassen.
Weitere Informationen zum Thema bietet die Auslands-BAföG-Homepage: Vom praktischen BAföG-Rechner über Erfahrungsberichte von Heimkehrern bis zu Praktikumsplätzen im Ausland. Hier finden Sie auch weitere Fördermöglichkeiten, um Ihren Auslandsaufenthalt zu finanzieren.
Auslands-BAföG beantragen
Die amtlichen Zuständigkeiten für deinen Antrag auf Auslands-BAföG richten sich nach deinem Zielland. Die vollständige Liste aller Länder und Studierendenwerke (inklusive Kontaktdaten) findest du auf der Homepage zum Auslands-BAföG.
Tipp: Auslands-BAföG auch ohne Inlands-BAföG
Die höheren Förderungssätze im Ausland ermöglichen Zuschüsse für die Ausbildung. Daher lohnt sich der Antrag auf Auslands-BAföG selbst für diejenigen, die hierzulande kein Anrecht darauf haben. Falls Sie BAföG als Bankdarlehen erhalten, bekommen Sie auch den Auslandszuschlag als Bankdarlehen.
Auslands-BAföG: Auswirkungen auf die BAföG Förderungsdauer
Deine Auslandzeit bleibt nach Ihrer Rückkehr bei der Berechnung Ihrer deutschen Regelstudienzeit unberücksichtigt.
Rückzahlung von Auslands BAföG
Genau wie beim Inlands-BAföG muss nur einen Teil der Leistungen zurückgezahlt werden. In der Regel sind das die Kosten zur Lebenshaltung, Krankenversicherung und Flug – aber das auch nur zur Hälfte und unverzinst. Die Studiengebühren müssen nicht zurückgezahlt werden.